AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen
der Campingpark Stromberg GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen
Zwischen dem Campinggast und der Campingpark Stromberg GmbH, nachfolgend „Campingplatz“ genannt, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen.
Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich und ausnahmslos an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingplatzes.
Abschluss des Campingvertrages / Buchung
Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingplatz verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an.
Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatz zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingplatz schriftlich bestätigt wurden.
Buchung / Preise
Der vom Campinggast zu zahlende Preis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Campingplatzes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist diese umgehend auf Richtigkeit zu prüfen.
Der Campingplatz behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist.
Anmeldungen von allein reisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern zugelassen. Diese ist bei der Anreise vorzulegen. Die Eltern haften innerhalb des Reisezeitraumes vollumfänglich für ihre Kinder.
Vertragsänderungen
Für Änderungen, sofern möglich, wie zum Beispiel für den Namen oder den Stellplatz, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro in Rechnung gestellt.
Für Änderungen des Zeitraumes gelten entsprechend die Stornobedingungen unter Ziffer 5.
Anzahlung / Zahlung
Nach einer Buchung über das Onlinebuchungssystem ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtpreises erforderlich. Auf Wunsch kann auch eine Anzahlung in Höhe von 100 Prozent erfolgen. Hierdurch kommt automatisch ein Vertrag mit dem Campingplatz zustande.
Bei einer Buchung, die nicht über das Onlinebuchungssystem stattgefunden hat, ist nach der Zahlungsaufforderung durch einen Rezeptionsmitarbeiter eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtpreises zu entrichten.
Diese Anzahlung ist innerhalb von fünf Tagen ab Zugang der Vormerkung zu bezahlen.
BW Bank
IBAN: DE66 6005 0101 0405 883 84
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: Vor- und Nachname
Der verbleibende Restbetrag ist vor Ort in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte zu begleichen.
Lässt der Gast die Anzahlungsfrist verstreichen, wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Bei spontanen Anreisen beziehungsweise Buchungen wird der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig.
Rücktritt durch den Campinggast
Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingplatz maßgebend.
- Rücktritt bis 15 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 20 Prozent des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises.
- Rücktritt ab 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 100 Prozent des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises.
Eine Erstattung der Restkosten bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
Nichterscheinen / Verspätete Anreise
Im Falle einer Anreise nach 21:00 Uhr ist eine Benachrichtigung an info@strombergcamping.de notwendig.
Andernfalls wird der Campingstellplatz am Folgetag ab 13:00 Uhr beziehungsweise das Mietobjekt am Folgetag ab 15:00 Uhr anderweitig vergeben.
Mietobjekte, die durch Nichtanreise nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.
Erstattungen bereits geleisteter Zahlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Gast weist nach, dass dem Campingplatz ein geringerer Schaden entstanden ist.
An- und Abreise
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich.
- Campingstellplätze stehen am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung.
- Mietobjekte stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
- Mietobjekte sind am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu verlassen.
Je nach Verfügbarkeit ist eine Frühanreise am Campingstellplatz vor 12:00 Uhr beziehungsweise eine Spätabreise nach 12:00 Uhr gegen eine Gebühr von 9,50 Euro möglich.
Bei verspäteter Abreise nach 18:00 Uhr wird daneben der volle Übernachtungspreis bis zur Abreise berechnet.
Eine Früh- oder Spätabreise ist bei Mietobjekten nicht möglich.
Platzordnung
Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.
Der Campingplatz ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
In einem solchen Fall behält der Campingplatz seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis. Erstattungen bereits geleisteter Zahlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Gast weist einen geringeren Schaden nach.
Besucher
Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher, die übernachten, in der Rezeption anzumelden. Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.
Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.
Mängel / Reklamation
Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjektes sind unverzüglich dem Campingplatz zu melden.
Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes unmittelbar angezeigt wurden.
Dem Campingplatz ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
Öffnungszeiten / Frost
In der Nebensaison gelten für Rezeption, Lädchen, Sanitärgebäude, Restaurant und Animation eingeschränkte Öffnungszeiten.
Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete oder Bereiche geöffnet.
Das Frischwasser auf den Campingstellplätzen ist nur verfügbar, wenn aus Sicht des Campingplatzes kein Frost mehr zu erwarten ist.
Mediendaten / Datenschutz
Der Campingplatz wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient der Sicherheit der Campinggäste, dem Schutz von Eigentum und Besitz, der Kontrolle von Zugangsberechtigungen sowie der Wahrnehmung des Hausrechts.
Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
In regelmäßigen Abständen werden auf dem Campingplatz Bildaufnahmen durchgeführt. Falls ein Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen beziehungsweise Kamerateam unverzüglich mitzuteilen.
Der Campingplatz erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Gastes für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Hunde / Haustiere
Auf Spielplätzen, am Badesee, in den Sanitärgebäuden, in den Mietunterkünften und beim Kinderprogramm sind Hunde nicht erlaubt.
Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingplatz den Hund des Platzes verweisen.
Auf dem gesamten Gelände, den Campingstellplätzen und Mietobjekten besteht Leinenpflicht.
Haftung
Der Campingplatz haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet der Campingplatz nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund.
Für herabfallende Äste oder ähnliche Ereignisse haftet der Campingplatz nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.
Haftungsausschluss bei Rangier- und Bergungshilfen
Sofern Mitarbeiter des Stromberg Campings Gästen auf deren Wunsch beim Rangieren von Fahrzeugen, Wohnmobilen oder Wohnanhängern oder beim Bergen festgefahrener Fahrzeuge helfen, erfolgt diese Hilfeleistung freiwillig, unverbindlich und ohne Übernahme einer Haftung.
Eine Haftung der Mitarbeiter sowie des Betreibers für Schäden an Fahrzeugen, Wohnanhängern, Aufbauten, Zugvorrichtungen, Unterboden oder sonstigen Sachen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Verantwortung für das Rangieren, Bergen, die sichere Führung und den technischen Zustand des Fahrzeuges verbleibt jederzeit beim Gast.
Irrtümer
Der Campingplatz behält sich vor, Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
Aufrechnung
Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Gerichtsstand
Der Campinggast kann den Campingplatz nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingplatzes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich.
Abweichend hiervon ist der Sitz des Campingplatzes maßgeblich, wenn sich eine Klage gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland richtet oder wenn der Campinggast seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat beziehungsweise sein Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
