Platzordnung
Gemeinsam sorgen wir für einen sicheren, sauberen und erholsamen Aufenthalt auf unserem Campingplatz.
Gemeinsam für einen angenehmen Aufenthalt
Für alle Aufenthalte bei Stromberg Camping sind diese Platzordnung sowie die jeweils aktuelle Preisliste verbindlich. Mit dem Betreten des Campingplatzes erklären sich Gäste und Besucher mit den geltenden Regelungen einverstanden.
Wir bitten alle Gäste um Rücksichtnahme, einen respektvollen Umgang miteinander und die pflegliche Behandlung sämtlicher Anlagen und Einrichtungen.
Unsere Camping- und Zeltplatzordnung
Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen während Ihres gesamten Aufenthalts.
Anmeldung und Zutritt
- Der Zutritt ist nur angemeldeten Campinggästen gestattet.
- Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung Volljähriger campen.
- Die Anmeldung erfolgt bei der Ankunft unter Vorlage eines gültigen Ausweises.
- Besucher und platzfremde Personen müssen vorher bei der Verwaltung angemeldet werden.
- Tagesgäste müssen den Campingplatz bis 21:30 Uhr verlassen.
Schwimmbad
- Das Schwimmbad darf innerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden.
- Kinder unter 12 Jahren und Nichtschwimmer dürfen das Schwimmbadgelände nur in Begleitung Erwachsener betreten.
- Auch Erwachsene dürfen das Schwimmbad aus Sicherheitsgründen nicht allein nutzen.
- Die ausgehängte Badeordnung ist verbindlich.
Sauberkeit und Einrichtungen
- Sämtliche Anlagen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
- Abfälle müssen getrennt und an der zentralen Müllstelle entsorgt werden.
- Elektroschrott und Sperrmüll dürfen nicht in die Müllcontainer gegeben werden.
- Abwasser ist ausschließlich in den vorgesehenen Ausgussbecken zu entsorgen.
- Die Sanitäranlagen sind sauber zu hinterlassen.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener benutzen.
- Rauchen ist in den Sanitärgebäuden verboten.
Haustiere und Hunde
- Hunde müssen auch auf dem eigenen Stellplatz angeleint sein.
- Hunde dürfen nicht in die Sanitärgebäude, das Schwimmbad sowie auf den Spiel- oder Bolzplatz mitgenommen werden.
- Hunde dürfen nicht an den Wasserstellen gewaschen werden.
- Hunde sind außerhalb des Campingplatzes auszuführen.
- Hinterlassenschaften müssen unverzüglich aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Stellplatz
- Den Anweisungen der Verwaltung beziehungsweise des Platzwartes ist Folge zu leisten.
- Zeltpflöcke, Schnüre und Zubehör dürfen keine Gefährdung darstellen.
- Das Ziehen von Gräben und das Einfrieden des Stellplatzes sind nicht gestattet.
- Auf Touristikplätzen sind luftundurchlässige Planen und Teppiche untersagt.
- Fahrzeuge dürfen nur auf dem gemieteten Stellplatz abgestellt werden.
- Straßen und Fahrwege müssen frei bleiben.
Stromversorgung
- Es dürfen ausschließlich dafür zugelassene Stromkabel verwendet werden.
- Anschlüsse, die Kurz- oder Erdschlüsse verursachen, werden bis zur fachgerechten Prüfung vom Netz getrennt.
- Jeder Gast ist für den ordnungsgemäßen Zustand seiner elektrischen Anlagen und Geräte verantwortlich.
- Für Schäden infolge eines Stromausfalls übernimmt der Campingplatz keine Haftung.
Schranken- und Ruhezeiten
- Außerhalb der Schrankenöffnungszeiten gilt Fahrverbot für alle Fahrzeuge, Fahrräder und Kinderfahrzeuge.
- Der Schrankenbereich muss jederzeit frei bleiben.
- Die Mittags- und Nachtruhe ist einzuhalten.
- Radios, Fernseher und ähnliche Geräte sind auf Zeltlautstärke einzustellen.
- Laute Unterhaltungen und ruhestörender Lärm sind zu vermeiden.
- Laute Arbeiten dürfen ausschließlich zwischen 08:00 und 19:00 Uhr ausgeführt werden.
- An Sonn- und Feiertagen sind Arbeiten einschließlich Rasenmähen untersagt.
Verkehr und Gasanlagen
- Auf dem gesamten Campingplatz gilt Schritttempo von höchstens 6 km/h.
- Bei überhöhter Geschwindigkeit kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
- Der Campingplatz darf nur mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen befahren werden.
- Flüssiggasanlagen müssen die vorgeschriebene Prüfung erfüllen.
- Die Prüfbescheinigung ist dem Campingplatzpersonal auf Verlangen vorzulegen.
- Werbung und Warenverkauf sind nur mit Genehmigung der Verwaltung erlaubt.
Haftung und Aufsichtspflicht
Gäste haften für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Anlagen, Einrichtungen und Einfriedungen des Campingplatzes, die durch sie selbst, ihre Kinder, Begleiter oder Besucher entstehen. Eltern und Erziehungsberechtigte sind für die Beaufsichtigung ihrer Kinder verantwortlich.
Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Schäden, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Ereignisse, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch den Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen vorliegt. Es findet kein Winterdienst statt.
Nicht gestattet
Die folgenden Handlungen und Einrichtungen sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt:
Bei Verstößen gegen die Platzordnung ist die Verwaltung berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen.
Gemeinsam bleibt Stromberg Camping ein Ort zum Wohlfühlen
Vielen Dank, dass Sie mit gegenseitiger Rücksichtnahme, Sauberkeit und einem respektvollen Miteinander zu einem angenehmen Aufenthalt für alle Gäste beitragen.
Gebühren gemäß aktueller Preisliste · Platzordnung gültig seit 01/2021